Sexuelle Handlungen zwischen Männern wurden im Militär der Habsburgermonarchie durch das Militärstrafgesetz unter Strafe gestellt. Militärgerichtsakten geben Aufschluss über den Umgang des Militärs mit Soldaten, die gegen das Gesetz verstießen. Dabei beschäftigten sich die Richter vor allem mit sexuellen Übergriffen, die Vorgesetzte an ihren Untergebenen begingen oder mit Soldaten, die Kapital aus dem Anbieten sexueller Dienstleistungen gewinnen wollten. Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede zwischen der Militär- und der Zivilgerichtsbarkeit. Homosexualität spielte nur eine untergeordnete Rolle, im Fokus standen sexuelle Handlungen. Für die militärische Männlichkeit war dieser Blickwinkel von großer Bedeutung.
Daniel Gunz ist DOC-Stipendiat der österreichischen Akademie der Wissenschaften und Doktorand an der Universität Wien. Seine Forschung umfasst das 19. und 20. Jahrhundert sowie Militär-, Sexualitäts- und Gewaltgeschichte.