Die EU-Kommission veröffentlichte am 26. Februar 2025 Vorschläge zur Entlastung von Unternehmen von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der sogenannten Omnibusrichtlinie. Diese Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und die regulatorische Belastung für Unternehmen (insbesondere für KMUS) zu reduzieren.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die EU-Taxonomie, die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sowie den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Diese Vorschläge müssen jedoch noch zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat verhandelt werden, bevor sie Gesetz werden.
Katharina Schönauer (KPMG) wird einen Überblick über diese Vorschläge geben und welche Auswirkungen sich damit auf die österreichische Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Unternehmen und im Aufsichtsrat ergeben können.
Gerade die Einbeziehung des Betriebsrats und der Arbeitnehmervertreter:innen als relevante Stakeholder in den Reportingprozess gewinnt noch mehr an Bedeutung, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen im Bericht zu integrieren und weiterzuentwickeln.
Zeit | Beschreibung |
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10:00 |
Eröffnung und Vorstellung
Mag.a (FH) Alice Niklas |
10:15 |
Was bedeutet der neue Omnibusvorschlag der EU für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die österreichischen Unternehmen und den Aufsichtsrat in Österreich?
Input und Diskussion Mag.a DI Katharina Schönauer |
11:45 |
Resümee und Ausblick
Mag.a (FH) Alice Niklas |
12:00 |
Ende der Veranstaltung
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