Undokumentierte Arbeit ist „Arbeit ohne Papiere“ – meist ohne schriftlichen Arbeitsvertrag und Anmeldung zur Sozialversicherung. Diese Arbeit ist oft besonders ausbeuterisch: Bestimmungen zu Arbeitszeit und -schutz werden ignoriert, Entgelt wird viel zu spät, zu wenig oder gar nicht gezahlt. Menschenhandel bedeutet, dass Personen unter Anwendung von Täuschung oder Zwang in ihrer Arbeit ausgebeutet werden. Hier tritt ein strafrechtlicher Aspekt hinzu.
Sowohl undokumentiert Arbeitende als auch Betroffene von Menschenhandel können ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Dieser Workshop behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Betroffenen die Verfolgung ihrer Rechte ermöglichen, aber auch erschweren. Dabei spielen Arbeits-, Fremden- und Strafrecht zusammen. Drei Unterstützungsorganisationen – LEFÖ-IBF, MEN VIA und UNDOK – berichten aus ihrer Praxis und geben Einblick in die Besonderheiten von Fällen, in denen Betroffene ihre Rechte vor Gericht geltend machen.
Referent:innen:
Jeweils ein:e Mitarbeiter:in von LEFÖ-IBF, MEN VIA und UNDOK
Dr. Johannes Peyrl, Experte der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien
Bitte um Anmeldung bis spätestens: 28. Februar 2022
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